ALLGEMEINE
GESCHÄFTS
BEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungen zwischen der Grafikdesignerin und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeipunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber selbst allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn die Grafikdesignerin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Grafikdesignerin gültig.
1.4 Alle Angebote der Grafikdesignerin sind freibleibend und unverbindlich.
1.5 Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung mit der elektronischen Rechnungslegung einverstanden. Rechnungen werden, sofern nicht anders vereinbart, damit per E-Mail zugestellt.
1.6 Der Auftraggeber hat, sofern nicht anders vereinbart, Muster der fertigen Drucksosrten bereit zu stellen.
1.7 Verträge sind schriftlich oder müdlich zu vereinbaren.
2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder Auftrag der der Grafikdesignerin erteilt wird, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Grafikdesignerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
2.4 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Grafikdesignerin, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Grafikdesignerin und, soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig. Die Herausgabe von sogenannten „offenen Dateien“ ist somit ausdrücklich kein Vertragsbestandteil. Die Grafikdesignerin ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. Das heißt ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
2.5 Die Grafikdesignerin räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Verwendung über die vereinbarten Zwecke hinaus bedarf der schriftlichen Vereinbarung und Zustimmung der Grafikdesignerin. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern. Werden die Entwürfe erneut, in größerem Umfang oder zu weiteren Zwecken als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dies der Grafikdesignerin vor dieser Nutzung zu melden und eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
2.7 Die Grafikdesignerin ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
2.8 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
3. Vergütung
3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Der Betrag der Vergütung und alle genannten Preise sind lt. § 6 Abs 1 Z 27 UstG im Rahmen der Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerbefreit.
3.2 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Grafikdesignerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart.
4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
4.1 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.2 Bei Zahlungsverzug kann die Grafikdesignerin Verzugszinsen in Höhe von zehn Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in angemessener Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, der Grafikdesignerin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
4.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die Grafikdesignerin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Grafikesignerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
4.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Grafikdesignerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.
4.6 Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, zu 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 50% vor Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort und ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Grafikdesignerin hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Vorauszahlungen zu leisten.
4.7 Ein Mengen- oder Reihenrabatt kann im Ermessen der Grafikdesignerin bei Aufträgen von Buchreihen gewährt werden. Hier gilt, sofern nicht anders vereinbart, die bei 4.6 genannte Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles. Das bedeutet vor Abnahme des jeweiligen Buchcovers der Reihe wird der rabattierte Betrag dieses Covers fällig. Sollte eine in Auftrag gegebene Reihe vor kompletter Fertigstellung seitens des Auftraggebers abgebrochen werden oder weniger Buchbände als ursprünglich vereinbart benötigt beziehungsweise gewollt werden, verliert der Mengen- bzw. Reihenrabatt seine Gültigkeit und es wird, sofern nicht anders vereinbart, der volle beziehungsweise Normalpreis ohne Reihenrabatt verrechnet. Bei etwaigen bereits geleisteten rabattierten Teilvergütungen wird der als Rabatt abgezogene Betrag nachträglich in Rechnung gestellt.
4.8 Sofern nicht anders vereinbart oder angegeben, gilt eine Zahlungsfrist binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung. Mit Ausnahme von Vorauszahlungen/Anzahlungen die vor Rechnungserhalt zu begleichen sind.
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1 Die Grafikdesignerin ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Grafikdesignerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Grafikdesignerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Grafikdesignerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
5.3 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.4 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten der Grafikdesignerin beinhalten, die in der Auftragsbestätigung festgelegten Dienstleistungen. Jeder weitere Dienstleistung, wie zum Beispiel zusätzliche Änderungsdurchläufe, zusätzliche Entwürfe etc., wird als Sonderleistung behandelt und nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
6. Eigentum an Entwürfen und Daten
6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
6.2 Originale sind der Grafikdesignerin nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Grafikdesignerin. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber zu übertragen.
6.4 Hat die Grafikdesignerin dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Grafikdesignerin geändert, vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden.
6.5 Die Versendung sämtlicher in Punkt 6 Absatz 1 bis 4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
6.6 Die Grafikdesignerin behält sich das Recht vor, nicht gewählte Entwürfe als Premade-Cover zum Verkauf anzubieten.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
7.1 Ein Änderungsdurchgang (u.a. auch Änderungsloop oder Korrekturdurchgang genannt) wird nach Arbeitszeit und nicht nach Anzahl der Änderungen oder Korrekturen berechnet.
7.2 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Grafikdesignerin Korrekturmuster vorzulegen.
7.3 Die Produktionsüberwachung durch die Grafikdesignerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Grafikdesignerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
7.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Grafikdesignerin unentgeltlich mindestens ein Belegexemplar. Die Grafikdesignerin ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
8. Haftung
8.1 Die Grafikdesignerin haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden); für solche Schäden haftet die Grafikdesignerin auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
8.2 Soweit die Grafikdesignerin auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die Grafikdesignerin nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die Grafikdesignerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild – dies gilt auch für den Druck und das dadurch entstehende Druckobjekt.
8.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Grafikdesignerin.
8.5 Die Grafikdesignerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
8.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Grafikdesignerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Beanstandung. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Grafikdesignerin zu. Die Grafikdesignerin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber der Grafikdesignerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
8.7 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Grafikdesignerin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann diese im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.
8.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von ihm zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der Auftraggeber.
8.9 Sofern nicht anders vereinbart, verwendet die Grafikdesignerin für die Gestaltung des Auftrags durch den Auftraggeber kostenpflichtiges Bildmaterial von stock.adobe.com. Von der Grafikdesignerin wird diesbezüglich die einfache Standardlizenz eingekauft. Ob die Standardlizenz ausreichend ist, ist vom Auftraggeber zu prüfen. Reicht die Standardlizenz für die Zwecke des Auftraggebers nicht aus, ist dies vom Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wenn die Standardlizenz nicht ausreicht, das ist beispielsweise u.a. aber nicht aussschließlich bei Auflagen ab 500.000 Stück sowie für Merchandise Artikel die zum Verkauf angeboten werden (zB. Tassen, T-Shirts, Poster,…) der Fall, können und müssen sogenannte erweitere Lizenzen erworben werden. Verabsäumt der Auftraggeber der Grafikdesignerin dies mitzuteilen, haftet die Grafikdesignerin nicht dafür, sollte die Standardlizenz für die beauftragten Daten/Unterlagen/Dateien/Materialien/Produkte/etc. nicht ausreichend sein. Zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Grafikdesignerin haftet nicht für die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der entsprechenden Lizenz seitens des Auftraggebers. Die Lizenzbestimmung können auf der Website von Adobe stock.adobe.com/at nachgelesen werden. Es ist nicht in der Verantwortung der Grafikdesignerin zu prüfen, ob die Standardlizenz für die Zwecke des Auftraggebers ausreichend ist. Dies ist vom Auftraggeber zu prüfen und der Grafikdesignerin mitzuteilen, sollte die Standardlizenz für seine Zwecke nicht ausreichen. Bei Fragen dazu steht die Grafikdesignerin gerne zur Verfügung.
8.10 Sofern nicht anders vereinbart, werden kostenlose kommerziell nutzbare Schriftarten oder kommerziell nutzbare Schriftarten die der Grafikdesignerin bereits vorliegen verwendet. Wünscht der Auftraggeber spezielle Schriften werden diese, wenn vereinbart von der Grafikdesignerin eingekauft und verrechnet, sofern diese kostenpflichtig und kommerziell nutzbar sind. Liefert der Auftraggeber selbst Schriften an, ist er für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schriften für die vereinbarten Zwecke genutzt werden dürfen. Die Grafikdesignerin haftet nicht für die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der entsprechenden Lizenz seitens des Auftraggebers.
9. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber vor, während oder nach der Produktion Änderungen so hat er, wenn anfallend, die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Grafikdesignerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung und Nutzung aller an die Grafikdesignerin übergebenen Vorlagen, Bilddateien und sonstigen Daten berechtigt ist. Dies betrifft nicht nur die Weitergabe der Daten an die Grafikdesignerin sondern auch das Recht zur Nutzung der jeweiligen Daten, im angedachten sowie vereinbarten Rahmen. Der Auftraggeber stellt somit sicher, dass er über alle benötigten Rechte verfügt. Solche Rechte sind zum Beispiel das Recht auf Weitergabe der Daten an die Grafikdesignerin, das Recht der Bearbeitung, Vervielfältigung und Veränderung der Daten sowie alle nötigen Rechte um die Daten im vorgesehenen Umfang und Nutzungszwecken zu verwenden. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder nicht über alle benötigten Rechte verfügen, stellt der Auftraggeber die Grafikdesignerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Grafikdesignerin haftet nicht für Verstöße gegen das Urheberrecht oder sonstigen Rechte bei Bildmaterial oder sonstige Daten und Dateien die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
10. Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Grafikdesignerin die vereinbarte Vergütung wie folgt. Alle Kosten die der Grafikdesignerin im Zuge des Auftrags zur Vertragskündigung bereits entstanden sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Bei bereits getätigten Vorauszahlungen seitens des Auftraggebers wird der entsprechende Betrag zur Vergütung einbehalten. Verbleibt ein Restbetrag zu Gunsten des Auftraggebers, da die bereits getätigten Vorauszahlungen höher sind, als die Vergütung, wird dieser Restbetrag seitens der Coverdesignerin rückerstattet. Deckt die bereits getätigte Vorauszahlung die Vergütung nicht, ist seitens des Auftraggebers der fehlende Betrag noch nachzubezahlen. Weiters sind bereits gewährte Mengen- beziehungweise Reihenrabatte rückzuerstatten, wenn die vereinbarte Menge durch die der Rabatt resultierte, nicht erreicht wird. Darüber hinaus sind abweichende, individuelle, schriftlich festgelegte Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
11. Verwertungsgesellschaften
Der Auftraggeber verpflichtet sich etwaige anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften eigenständig abzuführen. Für die Einhaltung der diesbezüglichen Pflichten ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Grafikdesignerin und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Grafikdesignerin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Grafikdesignerin berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Es gilt österreichisches Recht.
12.2 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
12.3 Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zurichten: http://ec.europa.eu/odr. Allfällige Beschwerden können auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse gerichtet werden.
12.4 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
12.5 Der Vertrag beziehungsweise die AGB werden in der Sprache Deutsch abgeschlossen beziehungsweise zur Verfügung gestellt. Die aktuellen sowie gültigen AGB können jederzeit auf dieandrea..at/agb eingesehen werden.
12.6 Weitere nützliche Informationen sind in den Datenschutzrichtlinien zu finden.